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Ausbildungen

Da die vielen unterschiedlichen Bezeichnungen der Ausbildungen im Sanitäts- und Rettungsdienst für Außenstehende manchmal etwas verwirrend sein können, haben wir für Sie die Ausbildungen in aller Kürze zusammengefasst.

Sanitäter

Die Ausbildung zum Sanitäter, auch Sanitätshelfer genannt, umfasst einen 52-stündigen Wochenendlehrgang, bei dem den Teilnehmern Grundkenntnisse der nichtärztlichen medizinischen Versorgung beigebracht werden. Die Teilnehmer können dann bei Sanitätsdiensten und Einsätzen wichtige Erstmaßnahmen ergreifen, um den Patienten bis zum Eintreffen des Regelrettungsdienstes zu versorgen.
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung ab.

Diese Fachdienstausbildung wird in Neuenbürg in der Regel von allen Helfern absolviert.

Rettungshelfer

Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist die unterste rettungsdienstliche Ausbildung. Sie umfasst einen 160-stündigen Lehrgang an einer Rettungsdienstschule und schließt mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung ab. Im Anschluss daran muss noch ein 80-stündiges Anerkennungspraktikum auf einer Lehrrettungswache absolviert werden.

Rettungshelfer werden meistens im Rahmen eines FSJ oder eines Bundesfreiwilligendienstes ausgebildet, die Ausbildung kann aber auch für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK absolviert werden.

Rettungssanitäter

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst neben der Ausbildung zum Rettungshelfer noch ein weiteres 80-stündiges Rettungswachenpraktikum sowie ein 160-stündiges Klinikpraktikum in den Bereichen Intensiv- und Anäthesiepflege. Sie schließt mit einem einwöchigen Abschlusslehrgang an der Rettungsdienstschule ab, bei dem eine schriftliche, eine praktische und eine mündliche Prüfung absolviert werden müssen.

Rettungssanitäter werden sowohl als Verantwortliche im qualifizierten Krankentransport als auch als "zweiter Mann" in der Notfallrettung neben einem Rettungsassistenten eingesetzt. Diese Ausbildung kann aber auch ehrenamtlich absolviert werden.

Rettungsassistent

Bei der Ausbildung zum Rettungsassistenten handelt es sich um die einzige Berufsausbildung im Krankentransport und der Notfallrettung. Sie umfasst eine einjährige Ausbildung an einer staatlich anerkannten Rettungsdienstschule und einer Klinik, die mit dem schriftlichen, praktischen und mündlichen Staatsexamen endet. Im Anschluss daran muss noch ein einjähriges Anerkennungspraktikum absolviert werden. In dieser Zeit bis zur endgültigen Anerkennung zum Rettungsassistenten tragen die Auszubildenden die Bezeichnung "Rettungsassistent i.P. (im Praktikum)".

Rettungsassistenten werden als Verantwortliche im qualifizierten Krankentransport und in der Notfallrettung eingesetzt. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung ist der Rettungsassistent nicht der Assistent des Rettungssanitäters, sondern der "Chef im Ring" bis der Notarzt eintrifft.
Dieser Beruf wurde zum 01.01.2014 vom neuen Berufsbild des Notfallsanitäters abgelöst und wird somit auch nicht mehr ausgebildet.

Notfallsanitäter

Der Beruf des Notfallsanitäters löst ab dem 01.01.2014 den bisherigen Beruf des Rettungsassistenten ab. Im Gegensatz zur bisherigen zweijährigen Ausbildung zum Rettungsassistenten ist die Ausbildung des Notfallsanitäters eine normale dreijährige Berufsausbildung mit entsprechender Vergütung.
In den drei Jahren verbringen die Teilnehmer blockweise Phasen an einer Rettungsdienstschule, auf einer Lehrrettungswache und in einer Klinik.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist das Mindestalter von 16 Jahren sowie ein mittlerer Bildungsabschluss.
Alle bisherigen Rettungsassistenten müssen sich im Rahmen eines Stufenprogramms zum Notfallsanitäter weiterqualifizieren, wollen sie auch nach dem Ende der Frist 2021 weiterhin als "Chef im Ring" bis zum Eintreffen des Notarztes arbeiten. Je länger man den Beruf des Retttungsassistenten bereits ausgeübt hat, desto weniger Vorbereitungsstunden werden vor der Ergänzungsprüfung fällig.

Die neue Ausbildung trägt dazu bei, den Standard der nichtärztlichen Versorgung weiter zu erhöhen, dürfen Notfallsanitäter doch bestimmte Maßnahmen durchführen, die den derzeitigen Rettungsassistenten nicht oder in einigen Rettungsdienstbereichen erst nach einer Zusatzzertifizierung möglich sind.